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Waschbärenmütter in der Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit geschützt!

Waschbär-Waisenkind! Seine Mutter wurde, obwohl es verboten ist, getötet!

Fallenjagd von Waschbärenmüttern auf privaten Grundstücken und in der Natur wird aber auch außerhalb der Brut- und Setzzeit bestraft!

Jedes Jahr verhungern tausende Waschbärenwelpen, weil Ihre Mütter in Fallen, während der Brut- und Setzzeit und in der Aufzuchtzeit gefangen und umgebracht werden. Wenn die Welpen Glück haben, werden Sie vom Tierschutz gefunden und groß gezogen. Nach § 22 Absatz 4 des Bundesjagdgesetzes dürfen generell in der Zeit vom 01.04. bis 15.07. kein Abschüsse, der zur Aufzucht notwendigen Elterntiere - auch von Waschbärenwelpen, vorgenommen werden.

Desweiteren gilt, dass in der jeweils biologischen Setz- und Aufzuchtzeit keine säugende Waschbärenfähe erlegt werden darf! Hauptgeburtsmonate der Waschbären sind vom April und Mai und die Abhängigkeit vom Muttertier beträgt 4 Monate bis Anfang Oktober. Das bedeutet, dass die Waschbären von April bis Oktober geschützt sind und hier keine Abschüsse vorgenommen werden dürfen!

Waschbär-WaisenWaschbär-Waisenkind! Seine Mutter wurde, obwohl es verboten ist, getötet!

Trotzdem werden jedes Jahr Waschbärenmütter im Wald und auf privaten Grundstücken gefangen und getötet und die Waschbärenwelpen dem Hungertot preisgegeben. Dies ist eine Straftat! Der Jäger der dabei erwischt wird, riskiert seinen Jagdschein.

Textquelle: Ursula Laub

Allgemeine Information:

Waschbären sind Wildtiere und gehören auch in die Wildnis und müssen im Not- und Bedarfsfall artgerecht gehalten werden. Das kann man auf keinen Fall in einer kleinen Etagen-Wohnung! Die artgerechte Aufzucht eines kleinen Waschbärwelpen ist aufwendig und mit Mühen verbunden und gehört in kundige Hände! Und nochmal: Es sind keine Haustiere, sondern Wildtiere! Aber schützenswerte!!!