Das Amtsgericht Hameln hatte im Rahmen eines Prozesskostenhilfeantrages über folgenden Fall zu entscheiden:
Der Antragsteller war Halter zweier Hengste und hatte mit dem Vater des Antragsgegners im Jahre 2001 einen Pachtvertrag mit dem Inhalt geschlossen, dass sich der Vater des Antragsgegners verpflichtete, dem Antragsteller das streitgegenständliche Wiesengrundstück gegen einen jährlichen Pachtzins von zunächst 50,00 DM zur Verfügung zu stellen.

