Folgendes war passiert:
Die Klägerin erwarb von der Beklagten eine Friesenstute zu einem Kaufpreis von 3.100,00 €. In der zugrunde liegenden Verkaufsanzeige wurde angegeben, dass das Pferd ein leichtes Sommerekzem bei den Verkäufern entwickelt habe. Erst nachdem die Übergabe erfolgte, musste die Klägerin leider feststellen, dass das Pferd ganz und gar nicht an einem leichten Ekzem erkrankt war, sondern an einem sehr schweren, und zwar in der Form, dass das Pferd sich am gesamten Körper blutig scheuerte, wild auf der Weide herum galoppierte, um vor den "Blutsaugern" zu flüchten und deshalb nahezu nicht mehr händelbar war.