Die Inhaberin einer BHV-Hundeschule klagte gegen das für sie zuständige Veterinäramt mit Erfolg.
Die Veterinärämter in Deutschland verlangen im Rahmen der Erlaubnispflicht für Hundetrainer gemäß §11 TierSchG mitunter eine Dokumentationspflicht. Das Verwaltungsgericht Berlin schafft dazu nun Klarheit. Die Inhaberin einer BHV-Hundeschule klagte gegen das für sie zuständige Veterinäramt und das Verwaltungsgericht Berlin urteilte zu Gunsten der klagenden Hundetrainerin.