Ob im Urlaub, beim Familienausflug oder auf dem Weg in die Natur: Der Hund gehört zur Familie und soll in vielen schönen Momenten dabei sein. Nicht immer sind die Strecken jedoch ohne Autofahrt zu bewältigen und mancher Hund steigt nicht gerne ein. Damit sich das vierbeinige Familienmitglied entspannt an die Autofahrten gewöhnen kann, gibt der Hundeausbilder und Ratgeberautor Anton Fichtlmeier einige Tipps mit auf den Weg.
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Am stärksten betroffen sind Hütehundrassen
Der MDR1-Gendefekt ist eine, insbesondere bei Hütehunden verbreitete, Mutation, als deren Folge es zu einer mangelhaften oder fehlenden Synthese des Proteins P-gp kommt. Dieses Protein ist wichtiger Bestandteil des MDR1-Transporters, dessen Vorhandensein (MDR1 +/+) eine Vorraussetzung für das Funktionieren der sogenannten Blut-Hirn-Schranke ist. Hierbei verhindert der MDR1-Transporter den Übertritt verschiedener Substanzen aus dem Blut in das Gehirn. Existiert diese Blut-Hirn-Schranke durch vorliegen Defekt nicht, können bestimmte Arzneimittel ungehindert ins Gehirn dringen und betroffene Hunde töten!
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Welpe und oder Kitten sind keine guten Geschenke
Die Weihnachtszeit und damit auch der Geschenkestress ist wieder im vollen Gange. Ein Geschenk, das garantiert die Kinderaugen zum Leuchten bringt, sind Haustiere. Warum der süße Welpe oder das putzige Kitten keine guten Geschenke sind und sogar Tierleid fördern kann, erklärt Agria Tierversicherung.
Hunderecht - Tierschutzgesetz verbietet dauerhafte Anbindung von Hunden im Freien
Ohne besondere Schutzvorrichtungen ist die dauerhafte Anbindung von Hunden im Freien verboten!
Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 02.05.2013 - 6 L 23/13
Veterinäramt untersagt Hundebesitzer zu Recht Haltung seiner Hunde in der "Punktanbindung" im Freien. Ein Hundehalter darf seine Hunde nicht in der so genannten "Punktanbindung" im Freien halten. Auch darf die zuständige Behörde dem Hundehalter aufgeben, bei der Haltung von Hunden im Freien diesen ganzjährig eine Schutzhütte und einen witterungsgeschützten Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden zur Verfügung zu stellen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.