Wenn ein geliebter Mensch stirbt, bricht für uns eine Welt zusammen – doch was geschieht mit der kleinsten, unschuldigsten Seele, die uns zurücklässt: unserem Haustier?
In dieser tiefen Trauerphase gerät das Tier oft ungewollt in einen rechtsfreien, emotionalen Schwebezustand. Rechtlich gesehen wird Dein treuer Begleiter, so paradox und herzlos es klingt, zum "Nachlassgegenstand". Es fällt in das Erbe und damit in die Verantwortung der Erben. Ohne Deine klare, liebevolle Anweisung kann das Tier in einem Strudel aus Unsicherheit und Streit landen.
Die kalte Realität: Was das Gesetz bestimmt!