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Waschbären-Waisenkinder brauchen ein artgerechtes Zuhause und haben das Recht auf Leben!

Waschbär-Waisenbabys klagen an, denn Menschen töten ihre Mütter und sie sollen dann qualvoll sterben, wenn ihnen nicht von Tierschützern geholfen wird!  

Jedes Jahr werden tausende von Waschbären zu Waisen gemacht, nur weil Menschen sich nicht an die Brut-, Schon- Setz- und Aufzuchtzeiten halten! Wenn Tierschützer sich nicht um diese elternlosen Waschbären kümmern, kommen diese qualvoll ums Leben.


Gründe für viele der Waschbären-Waisenkinder sind die Besitzer von Privathäusern und -grundstücken, die beispielsweise die Waschbärenmütter von deren Dachböden vertreiben, aber ihnen nicht die Gelegenheit geben Ihre Welpen mitzunehmen. Oder Jäger töten rechtswidrig in der Schon -und Setzzeit Waschbärenmütter und geben so deren Waschbärbabys skrupellos dem Hungerstod preis.

Wie man sich richtig verhält, sich nicht ärgern will und aber weiter ein Tierliebhaber bleiben will, kann mit einfachen Vorsichtmaßnahmen "dem kleinen Einbrecher die Tour vermasseln"! Wie! können Sie im Beitrag „Der Waschbär - Possierlicher Ganove, Untermieter im Haus, Scheune und Garten“ lesen! Grundsätzlich gilt: Durch umsichtiges Verhalten ist ein friedliches Neben- und Miteinander von Mensch und Waschbär möglich.

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Als Pelzlieferant wurde der Waschbär in den 1920/30er Jahren aus Nordamerika nach Deutschland gebracht und fristete sein Dasein in den Folgejahren hauptsächlich in Pelzfarmen. Mit dem Ziel ihn bei uns anzusiedeln wurde der Waschbär 1934 in Hessen erstmals bewusst ausgesetzt. Stand der Waschbär in den Folgejahren seiner Ansiedlung noch unter Naturschutz, nahm Hessen den Kleinbären als erstes Bundesland in das Jagdrecht auf. Heute fällt er in fast allen Bundesländern unter das Jagdrecht. Der Umgang mit dem Waschbären als „Neubürger“ in Deutschland wird kontrovers diskutiert. Im Grundgesetz der BRD Artikel 20a steht: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung." … und das gilt auch für die Waschbären und seine Babys.

 

Sollten Sie mindestens zwei Waschbären-Waisenkinder ein liebesvolles Zuhause in einem artgemäßen, großen Gehege und artgerechte Nahrung geben wollen, würden wir uns über Ihren Anruf unter der Mobilnummer 0179-726 4738  sehr freuen.

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Die Waschbären werden nur mit einem Tierschutz-Vertrag und einem Unkostenbeitrag abgegeben. Es erfolgt kein Handel oder Verkauf. Keiner erzielt dabei ein Entgeld.



Text: Ursula Laub / Kerstin Schröter - Tierspiegel

Foto: Ursula Laub

Textquellen: Grundgesetzbuch der BRD, www.nabu.de