TierSpiegel Ihr Online-Magazin & Marktplatz rund um unsere Haustiere
  • Zugriffe: 1.930
Bewertung: 5 / 5
(4)

100 %ige Haftung nachdem Pferdehalterin von 2 Pferden umgerannt wurde

Pferdehalterin wird von 2 Pferden auf der Weide umgerannt - die Pferdehaftpflichtversicherung erkennt den Schaden zu 100 % an.

Was war passiert?

Die Geschädigte hielt ihr Pferd zusammen mit 2 weiteren Pferdehaltern als Stallgemeinschaft. Es handelte sich dabei um eine Stallnachbarschaft, in welcher sporadische Hilfeleistungen aller 3 Beteiligten in diesem Rahmen stattfanden. Jeder hat sich mit kurzen Hilfeleistungen eingebracht, u. a. in der Form, dass der erste, der am Stall war, sein Pferd und die anderen beiden Pferde von der Weide mit hereingeholt hat.


So ist es im vorliegenden Fall geschehen. Die Geschädigte holte zunächst ihr Pferd von der Weide und brachte es in den Stall. Danach betrat sie die Weide erneut, um die beiden anderen Pferde hereinzuholen. Dabei haben sich beide Pferde erschreckt und sie umgerannt. Eines der Pferde ist auf ihren Arm getreten. Der Ellenbogen des linken Armes wurde dabei gebrochen und einige Seitenbänder waren gerissen. Der Arm musste operiert werden.

100 Prozent Schadensübernahme Rainer Sturm pixelio.de

Die Geschädigte hat Schmerzensgeldansprüche gegenüber den beiden verschiedenen Pferdehaftpflichtversicherungen angemeldet. Eine Versicherung hat die Regulierung vollständig abgelehnt mit dem Hinweis, dass eine Haftung nicht nachgewiesen sei, da es keine Augenzeugen gegeben hat.

Die andere Versicherung, eine Spezialversicherung für Pferde, ist nach meiner Einschaltung in die Regulierung eingetreten und hat letztendlich eine 100 %ige Haftung bestätigt. Die Höhe des endgültigen Schmerzensgeldanspruchs bleibt abzuwarten. Vorläufig wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000,00 € gezahlt.

Fazit:

Auch vermeintlich aussichtslose Fälle (Ablehnung der einen Pferdehaftpflichtversicherung zu 100 %) haben Aussicht auf Erfolg, wenn entsprechende Spezialversicherer auf der einen Seite und auf der anderen Seite eine Pferderechtsanwältin tätig sind, da beiden Seiten die einschlägige Rechtsprechung bekannt ist und dementsprechend ein Gericht nicht unnötig bemüht werden muss.


Rechtsanwältin Susanne Güldenpfennig
Gröninger Str. 36
31785 Hameln
www.pferde-recht.com



Foto Pferde: Copyright Rainer Sturm - www.pixelio.de






Logo Pferderecht Copyright:

Foto Hufeisen Copyriht Angelina Ströbel - pixelio.de

Foto Paragraph Copyright Thorben Wengert - pixelio.de

Hier könnte Ihre Werbung stehen!